Mein Honorar orientiert sich an der aktuellen Fassung der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP), welche auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verweist.
Alle Kosten, die im Laufe einer Behandlung bzw. Beratung anfallen können, möchte ich versuchen, Ihnen vorab möglichst transparent und nachvollziehbar darzustellen. Eine Übersicht meiner Leistungen mit den zugehörigen Gebührensätzen können Sie hier als PDF-Datei einsehen.
Organisatorische Abläufe in meiner Praxis sowie Möglichkeiten der Kostenübernahme für psychotherapeutische Behandlungen sind - abhängig vom individuellen Versicherungsschutz und Kostenträger - nachfolgend erläutert:
In aller Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie, wenn diese in Bezug auf eine begründete Diagnose und durch einen approbierten Psychotherapeuten mit Eintrag ins Arztregister erfolgt. Die fachlichen Voraussetzungen, um mit privaten Kassen abrechnen zu können, liegen meinerseits allesamt vor.
Erbrachte psychotherapeutische Leistungen rechne ich monatlich ab. Mein Honorar stelle ich Ihnen - wie Sie es als Privatpatient/in gewohnt sind - nach Maßgabe der GOP/GOÄ in Rechnung. Die Weitergabe an Ihre Versicherung zwecks Erstattung liegt in Ihrer Verantwortung. In der Regel bekommen Sie die Kosten für Einzeltherapiesitzungen bis zum 2,3-fachen Steigerungssatz problemlos erstattet. Da die Kostenerstattung für Privatversicherte jedoch immer auf der Grundlage eines individuell abgeschlossenen Versicherungsvertrages erfolgt und Tarife bzw. Leistungsumfänge sich stark unterscheiden, empfehle ich Ihnen, sich vorab mit Ihren individuellen Vertragsbedingungen vertraut zu machen. Sie können Ihre Versicherung auch direkt kontaktieren und erfragen, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen durch diese übernommen werden. Je nach Vertrag kann z. B. ein Selbstanteil vorgesehen oder der Anspruch auf Kostenübernahme auf eine bestimmte Sitzungsanzahl pro Kalenderjahr beschränkt sein.
Auch die Anforderungen zur Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung können variieren. Bei manchen privaten Versicherungen ist vorab eine Antragstellung auf Psychotherapie notwendig, bei anderen braucht nur die Rechnung eingereicht werden. Bitte informieren Sie sich, welche Formulare (inklusive ärztlichem Konsiliarbericht) zur Beantragung und Bewilligung einer Verhaltenstherapie ggf. benötigt werden. Lassen Sie sich bitte - falls vorausgesetzt - die entsprechenden Vordrucke Ihrer Versicherung zuschicken und bringen Sie diese zum Gesprächstermin mit.
Ich habe Ihnen zur Klärung der Kostenübernahme durch Ihre PKV hier eine Checkliste als PDF-Datei zum Download hinterlegt, die Ihnen als Orientierung dienen kann. Wenn Sie darüber hinaus weitere Informationen wünschen oder einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren möchten, nehmen Sie Kontakt zu mir auf und wir können Ihr Anliegen persönlich besprechen.
Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Leistungen (Verhaltenstherapie) sind bei Vorliegen einer krankheitswertigen Symptomatik beihilfefähig (Bundesbeihilfeverordnung, Anlage 3 zu den §§ 18 bis 21; Beihilfeverordnung NRW). Die Beihilfe übernimmt also einen Teil der Kosten, im Allgemeinen zahlt sie etwa 50 Prozent - die andere Hälfte wird zumeist durch eine private Krankenversicherung abgedeckt.
Die Kosten für die Durchführung von bis zu fünf "probatorischen" Sitzungen zu Beginn werden in jedem Fall erstattet. Ist abzusehen, dass die eigentliche Behandlung einen Umfang von 10 Sitzungen nicht überschreitet, kann die Therapie im Anschluss ohne Antragsverfahren durchgeführt werden (KZT, gutachterbefreit). Darüberhinausgehende Behandlungsumfänge sind antragspflichtig (LZT, 1. Bewilligungsschritt: 60 Sitzungen, 2. Bewilligungsschritt: +20 Sitzungen, insg. 80 Sitzungen).
Weitere Informationen sowie die erforderlichen Antragsformulare finden Sie in der Regel auf den Internetseiten Ihrer zuständigen Beihilfestelle. Entsprechende Vordrucke sind außerdem auf der BVA-Homepage zum Download erhältlich. Sie können sich die notwendigen Unterlagen von Ihrer zuständigen Beihilfestelle auch postalisch zuschicken lassen. Die Formblätter für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer ambulanten Psychotherapie sind aufgrund der Pseudonymisierung von Ihnen als Versicherte/r selbst anzufordern bzw. beizubringen.
In der Regel wird nach der fünften Sitzung bzw. mit Abschluss der Probatorik ein Antrag auf Psychotherapie eingereicht, inklusive Konsiliarbericht vom Haus- oder Facharzt sowie einem ausführlichen Bericht von mir als Therapeutin, um eine Bewilligung von der Beihilfe einzuholen. Die zuständige Beihilfestelle schaltet hierfür einen unabhängigen Gutachter ein, der in einer Stellungnahme die Kostenübernahme bzw. ihre Ablehnung empfiehlt (sog. Gutachterverfahren). Eine Rückmeldung liegt meist innerhalb weniger Wochen vor.
Die private Krankenversicherung schließt sich im Regelfall dem Bescheid der Beihilfestelle ohne eine zusätzliche eigene Begutachtung an, so dass dort kein weiterer Bericht eingereicht werden muss. Zumeist wird die zweite Hälfte der Behandlungskosten gemäß des von Ihnen abgeschlossenen Tarifs erstattet. Es empfiehlt sich eine vorherige Abklärung der individuell gültigen Versicherungsbedingungen (vgl. PKV-Checkliste).
Die therapeutischen Aufwendungen werden nach Maßgabe der GOP/GOÄ monatlich abgerechnet. Rechnungen begleichen Sie zunächst privat und reichen diese dann selbst zur Erstattung bei der Beihilfe bzw. PKV ein. In aller Regel bekommen Sie die Kosten für Einzeltherapiesitzungen mindestens bis zum 2,3-fachen Satz problemlos erstattet.
Ich helfe Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen haben - nehmen Sie Kontakt zu mir auf und wir können Ihr Anliegen persönlich besprechen.
Auf Grundlage der Vereinbarung des Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) vom 16.09.2013 können Sie sich als Soldat/in der Bundeswehr in meiner Privatpraxis behandeln lassen.
Zum Erstgespräch benötigen Sie eine Überweisung durch Ihren Truppenarzt und den auf meine Praxis ausgestellten Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218), auf dessen Grundlage zunächst fünf probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden können. Wenn eine Psychotherapie indiziert ist und Sie einwilligen, werden dem überweisenden Truppenarzt Diagnose, Indikation und Therapieziel mit einer kurzen Begründung schriftlich mitgeteilt. Auf dieser Grundlage wird ein Behandlungsausweis für zunächst 25 Stunden erstellt, was gleichzeitig die Genehmigung der Therapie und Erklärung zur Kostenübernahme bedeutet. Wenn eine darüberhinausgehende Behandlung erfolgen soll, muss dies dem Truppenarzt spätestens nach der 20. Sitzung mitgeteilt werden. Zur Fortsetzung der Behandlung über 25 Stunden hinaus bedarf es eines Antrages auf Therapieverlängerung und eines ausführlichen Berichts an die zuständige Stelle der Bundeswehr.
Die Abrechnung erfolgt nach Maßgabe der GOP/GOÄ direkt mit dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, PA3 Abrechnungsstelle Heilfürsorge, in Strausberg. Seit August 2020 wird für eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung über 50 Minuten bei Bundeswehrsoldat/innen in Privatpraxen im Regelfall der 2,3-fache Satz erstattet, was etwa dem vertragspsychotherapeutischen Honorar entspricht. Sie müssen finanziell nicht in Vorleistung treten - es kann direkt mit der o. g. Stelle abgerechnet werden.
Sprechen Sie mich an, um Näheres zu erfahren oder wenn Sie weitere Fragen zum Vorgehen haben. Ich berate Sie gerne.
Im Mai 2018 hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesinnenministerium (BMI) geschlossen, wonach Bundespolizist/innen sich auch in Privatpraxen behandeln lassen können. Auf dieser Grundlage können Sie bei mir eine ambulante Psychotherapie aufnehmen.
Zum Erstgespräch benötigen Sie eine Überweisung durch Ihren Standortarzt. Die Kosten für die Durchführung von bis zu fünf, einer Therapie vorgeschalteten, sog. probatorischen Sitzungen werden erstattet. Nachfolgende Anträge und Bewilligungsschritte richten sich nach denselben Vorgaben, die auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten und in der Psychotherapie-Richtlinie festgelegt sind.
Grundsätzlich muss auch bei Privatbehandlung vor der eigentlichen Psychotherapie eine psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt werden. Dies können kassenzugelassene Psychotherapeuten tun, ebenso auch Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung. Die BPtK hat in diesem Zusammenhang ein Formular zur Dokumentation zur Verfügung gestellt, welches Sie hier als PDF-Datei vorab einsehen können.
Anträge und Abrechnungen sind direkt an das Bundespolizeipräsidium Referat 83, Heilfürsorgeangelegenheiten / Abrechnungsstelle, in Sankt Augustin zu richten. Vergütet wird nach Maßgabe der GOP im Regelfall mit dem 2,3-fachen Satz, was etwa dem vertragspsychotherapeutischen Honorar entspricht. Sie müssen finanziell nicht in Vorleistung treten - es kann direkt mit der o. g. Stelle abgerechnet werden.
Haben Sie Interesse? - Sprechen Sie mich gerne an oder schreiben mir eine Nachricht.
Folgende Leistungen sind nicht erstattungsfähig und werden von Ihnen privat getragen:
Grundsätzlich haben Sie immer die Möglichkeit, eine Behandlung auch selbst zu zahlen. In diesem Fall sind nahezu keine Formalitäten erforderlich. Als Selbstzahler/in sind Sie frei von bürokratischen Antragsstellungen, Leistungseinschränkungen oder Konsultationsgründen. Eine Behandlung kann direkt begonnen werden. Sie selbst bestimmen Intensität und Dauer Ihrer Therapie. Ich begleite Sie fachlich so lange wie gewünscht - und doch nicht länger als notwendig.
Ein weiterer Vorteil für Selbstzahlende ist, dass während der psychotherapeutischen Behandlung eine umfassende Diskretion und Unabhängigkeit gewahrt bleibt (z. B. gegenüber der Krankenkasse oder anderen Instanzen). Dies kann beispielsweise für Personen interessant sein, die den Beamtenstatus anstreben oder solche, die später in die private Krankenversicherung wechseln möchten oder zukünftig bestimmte Versicherungen (z. B. eine Lebensversicherung) abschließen möchten.
Die Psychotherapie-Richtlinie sieht vor, dass - auch wenn die Behandlung vom Patienten selbst gezahlt wird - zu Therapiebeginn, spätestens nach fünf Sitzungen, ein ärztlicher Konsiliarbericht mit ergänzenden medizinischen Informationen eingeholt werden muss. Hierzu wenden Sie sich z. B. an Ihren Hausarzt, Psychiater oder einen Facharzt einer anderen Fachrichtung. Der Konsiliarbericht dient dem Ausschluss somatischer und ggf. psychiatrischer Ursachen. Er enthält eine kurze Information über die erhobenen Befunde und Beschwerden sowie zusammenfassend eine Einschätzung zur (Kontra-)Indikation zur Durchführung einer Psychotherapie. Dieses Vorgehen ist wichtig, um körperliche Erkrankungen oder Nebenwirkungen von Medikamenten als Ursache eines Beschwerdebildes ausschließen zu können.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Kosten Ihrer Behandlung selbst zu übernehmen, werden diese zwischen Ihnen und mir in einem Therapie- und Honorarvertrag vorab geregelt. Auch zur Art und Dauer der Behandlung werden wir vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Absprache treffen. Mein Honorar orientiert sich an der aktuellen Fassung der GOP/GOÄ, wobei in der Regel der 2,3-fache Gebührensatz Anwendung findet. Die Kosten für eine 50-minütige Therapiesitzung betragen damit 100,55 Euro.
Bei Interesse nehmen Sie Kontakt zu mir auf und wir können Ihr Anliegen persönlich besprechen.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für Beratung und Coaching generell keine Kassenleistung sind und Ihnen privat in Rechnung gestellt werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Gesundheitsleistung bzw. "Heilbehandlung".
Der Preis für ein umfassendes Coaching kann unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Ort der Leistung individuell vereinbart werden. Hierzu erstelle ich Ihnen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag im Erstkontakt einschließlich einer Schätzung, wie viele Sitzungen wir effektiv für die Bearbeitung Ihrer Thematik voraussichtlichen benötigen werden. Meinen Vorschlag für ein auf Ihre Person und Situation inhaltlich zugeschnittenes Vorgehen werde ich Ihnen ebenfalls gerne im persönlichen Gespräch ausführlich darlegen.
Die Kosten werden zu Beginn zwischen Ihnen und mir in einem Honorarvertrag geregelt. Mein Honorar orientiert sich - auch für nicht im engeren Sinne therapeutische Angebote - an der aktuellen Fassung der GOP/GOÄ, wobei hier in der Regel der 2,3-fache Gebührensatz Anwendung findet. Die Kosten für eine 50-minütige Coaching-Sitzung bzw. ein persönliches Erstgespräch betragen damit 100,55 Euro - für eine Doppelstunde á 100 Minuten werden 201,10 Euro berechnet.
Haben Sie Interesse oder wünschen weitere Informationen? - Sprechen Sie mich an und wir vereinbaren einen Termin.
Mein Honorar orientiert sich - auch für nicht im engeren Sinne psychotherapeutische Angebote, in denen gleichwohl dieselben wirksamen Methoden zum Einsatz kommen können, wie in diesem Fall spezielle Interventionen der Ego-State-Therapie - an der aktuellen Fassung der GOP/GOÄ, wobei hier im Rahmen der Selbsterfahrung der 2,3-fache Gebührensatz Anwendung findet. Die Kosten für eine 50-minütige Sitzung belaufen Sich damit auf 100,55 Euro. Für eine Doppelstunde á 100 Minuten berechne ich 201,10 Euro.
Haben Sie Interesse? - Sprechen Sie mich gerne an oder schreiben mir eine Nachricht und wir vereinbaren einen Termin.
Keine Kassenzulassung - Meine Privatpraxis ist nicht an das kassen- bzw. vertragsärztliche System angeschlossen. Als gesetzlich Versicherte/r können Sie bei mir auf Selbstzahlerbasis behandelt werden. Außervertragliche Psychotherapie in der Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V biete ich nicht an.
Ich führe eine reine Privat- und Selbstzahlerpraxis, d. h. ich rechne nicht direkt mit den Krankenkassen ab. Als Psychotherapeutin möchte ich eigenbestimmt arbeiten und nicht den zunehmenden Beschränkungen durch die gesetzliche Krankenversicherung unterliegen.
Auch als gesetzlich Versicherte/r sind Sie in meiner Praxis herzlich willkommen. Sie können meine Leistungen zeitnah und ohne bürokratische Hürden auf Selbstzahlerbasis in Anspruch nehmen. Sprechen Sie mich gerne an.
Die Option zur außervertraglichen Psychotherapie nach § 13 Absatz 3 SGB V in der Kostenerstattung biete ich nicht an.
Wieso nicht? - Für gesetzlich Versicherte wurde mit der Strukturreform der ambulanten Psychotherapie-Richtlinie ab 2017 der Zugang zu Privatpraxen zunehmend erschwert. Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung, nicht jedoch die Behandlungskosten bei einem identisch qualifizierten Therapeuten in privater Praxis, da hier kein Abrechnungsvertrag besteht. So warten gesetzlich Versicherte - auch nach Besuch der psychotherapeutischen Sprechstunde - in der Regel immer noch deutlich zu lang auf den Beginn einer eigentlichen Therapie, wenn hierfür oftmals über Monate hinweg keine freien Kapazitäten in vertragsärztlichen Praxen zur Verfügung stehen.
Ein formalisiertes, standardisiertes Antragsverfahren auf Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V ist gesetzlich nicht vorgesehen. Auch gibt es keine eindeutige rechtliche Regelung, unter welchen Bedingungen gesetzliche Krankenkassen eine ambulante Psychotherapie in der Kostenerstattung bewilligen müssen – so gilt das Prinzip der Einzelfallentscheidung. Der Weg der Beantragung stellt für die gesetzlichen Krankenkassen eine Ausnahmeregelung dar, was auch so gehandhabt wird.
Dies bringt zuallererst für Sie als Patient/in einige negative Konsequenzen mit sich – doch auch für mich als Therapeutin, da ich nicht zeitnah und zielgerichtet so helfen kann, wie ich es gerne täte. Betroffene, die möglichst schnell therapeutische Unterstützung benötigen, sich aber mit den hohen bürokratischen Hürden der Krankenkassen nicht auskennen und die sich oftmals ohnehin schon kraftlos fühlen, haben andere Sorgen als sich mit zeitaufwändigen und frustrierenden Briefwechseln und zahlreichen Telefonaten zu befassen. Zudem benötigen Betroffene in der Regel schnelle Hilfe. Sie können nicht mehrere Monate warten und Widersprüche einlegen, ungewiss ob Ihre Krankenkasse Ihren Antrag auf Kostenübernahme überhaupt bewilligt.
Eine Auflistung niedergelassener Kollegen finden Sie z. B. über die Psychotherapeutensuche auf den Seiten der KV Nordrhein und der PTK NRW.
Copyright © 2021 | Praxis für Psychotherapie | Franziska Prigge