Honorar und Kostenübernahme

Mein Honorar für psychotherapeutische Leistungen orientiert sich an der aktuellen Fassung der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen (GOP), welche auf die Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ) verweist.

Alle Kosten, die im Laufe einer ambulanten Behandlung anfallen können, möchte ich Ihnen vorab transparent machen und nachvollziehbar darstellen. Eine übersichtliche Aufstellung meiner Leistungen mit den zugehörigen Gebührensätzen erhalten Sie im persönlichen Erstkontakt.

Organisatorische Abläufe sowie Möglichkeiten der Kostenübernahme für ambulante Psychotherapie sind - gemäß individuellem Versicherungsschutz und Kostenträger - nachfolgend erläutert:

Es kann direkt mit den Unfallversicherungsträgern abgerechnet werden - meine Praxis ist am Psychotherapeutenverfahren der DGUV beteiligt:

Folgende Leistungen sind privat zu tragen:

Meine Privatpraxis ist nicht an das vertragsärztliche System angeschlossen.

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie bei mir auf Selbstzahlerbasis behandelt werden. Außervertragliche Psychotherapie in der Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V biete ich nicht an. Wenden Sie sich an die Terminservicestelle oder direkt an Ihre Versicherung, um sich bei der Suche nach einem ambulanten Therapieplatz unterstützen zu lassen.