Mein Honorar für psychotherapeutische Leistungen orientiert sich an der aktuellen Fassung der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen (GOP), welche auf die Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ) verweist.
Alle Kosten, die im Laufe einer ambulanten Behandlung anfallen können, möchte ich Ihnen vorab transparent machen und nachvollziehbar darstellen. Eine übersichtliche Aufstellung meiner Leistungen mit den zugehörigen Gebührensätzen erhalten Sie im persönlichen Erstkontakt.
Organisatorische Abläufe sowie Möglichkeiten der Kostenübernahme für ambulante Psychotherapie sind - gemäß individuellem Versicherungsschutz und Kostenträger - nachfolgend erläutert:
Mein Honorar stelle ich Ihnen - wie Sie es als Privatpatient:in gewohnt sind - nach Maßgabe der GOÄ/GOP in Rechnung.
Erstgespräche werden mit 134,06 Euro in Rechnung gestellt (Psychotherapeutische Sprechstunde zur Indikationsstellung á 50 Minuten). Die Kosten für weitere Sitzungen betragen maximal 167,58 Euro (Akutbehandlung und/oder Kurzzeittherapie mit aktueller Befunderhebung). Für begleitende Leistungen (z. B. Biografische Anamnese, Atteste, Berichte, psychologische Testdiagnostik oder digitale Gesundheitsanwendungen) können zusätzliche Kosten entstehen.
Erbrachte psychotherapeutische Leistungen werden monatlich abgerechnet mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen. Die Weitergabe Ihrer Rechnung(en) an Ihre Versicherung zwecks Erstattung liegt in Ihrer Verantwortung.
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie, wenn diese in Bezug auf eine begründete Diagnose und durch einen approbierten Psychotherapeuten mit Eintrag ins Arztregister bzw. Psychotherapeutenregister erfolgt. Die fachlichen Voraussetzungen, um mit privaten Kassen abrechnen zu können, liegen meinerseits allesamt vor.
Da die Kostenerstattung für Privatversicherte immer auf der Grundlage eines individuell abgeschlossenen Versicherungsvertrages erfolgt und Leistungsumfänge sich stark unterscheiden, empfehle ich Ihnen, sich vorab mit Ihren individuellen Vertragsbedingungen vertraut zu machen, um sicher zu gehen, welche Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt. Je nach Versicherungsschutz kann z. B. ein Selbstanteil vorgesehen oder die Kostenerstattung auf eine bestimmte Sitzungsanzahl pro Kalenderjahr beschränkt sein. Die Kostenübernahme für Videositzungen wird von privaten Krankenkassen in der Regel nicht anders behandelt als Präsenztermine vor Ort.
Auch die Anforderungen zur Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung können variieren. Die ersten Termine (Psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung, Kurzzeittherapie) sind im Regelfall antragsfrei. Bei einigen privaten Versicherungen ist eine Anzeige der beabsichtigten Behandlung notwendig, bei anderen braucht nur die Rechnung eingereicht werden. Bitte informieren Sie sich, welche Formulare (inklusive ärztlichem Konsiliarbericht) zur Beantragung und Bewilligung einer ambulanten Psychotherapie ggf. benötigt werden. Lassen Sie sich bitte - falls vorausgesetzt - die entsprechenden Vordrucke Ihrer Versicherung schicken und bringen Sie diese zum Gesprächstermin mit.
Ich habe Ihnen zur Klärung der Kostenübernahme durch Ihre PKV eine Checkliste (PDF) hinterlegt, die Ihnen als Orientierung dienen kann.
Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Leistungen im Richtlinienverfahren der Verhaltenstherapie sind bei Vorliegen einer krankheitswertigen Symptomatik beihilfefähig (vgl. BBhV bzw. BVO NRW).
Erstgespräche werden mit 134,06 Euro in Rechnung gestellt (Psychotherapeutische Sprechstunde zur Indikationsstellung). Darüber hinaus können bis zu vier probatorische Sitzungen ohne vorherige Beantragung durchgeführt werden. Die Kosten für weitere Therapiesitzungen betragen maximal 167,58 Euro (Akutbehandlung mit 12 Sitzungen und/oder Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Sitzungen ohne Gutachterverfahren). Darüber hinausgehende Kontingente für Langzeittherapien sind antragspflichtig (erster Bewilligungsschritt: 60 Sitzungen, zweiter Bewilligungsschritt: weitere 20 Sitzungen, insg. maximal 80 Sitzungen). Für begleitende Leistungen (z. B. Biografische Anamnese, Befundberichte, psychologische Testdiagnostik oder digitale Gesundheitsanwendungen) können zusätzliche Kosten entstehen. Wird eine Therapie begonnen, ist Ihrerseits der Nachweis einer somatischen Abklärung einzuholen (ärztlicher Konsiliarbericht).
Weitere Informationen sowie die erforderlichen Antragsformulare erhalten Sie auf Nachfrage postalisch oder über App bzw. Online-Portal Ihrer zuständigen Beihilfestelle zum Download. Die Formblätter für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer ambulanten Psychotherapie sind von Ihnen selbst anzufordern und beizubringen. Gerne unterstütze ich Sie bei Bedarf bei der Bearbeitung.
Im Kontext von Langzeitbehandlungen mit Gutachterverfahren schließt sich die private Krankenversicherung im Regelfall dem Bescheid der Beihilfestelle ohne eine zusätzlich eigene Begutachtung an, so dass dort zumeist kein weiterer Bericht eingereicht werden muss - ggf. sind eigene Formulare ergänzend auszufüllen.
Rechnungen begleichen Sie zunächst privat und reichen diese selbst zur Erstattung bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle bzw. privaten Krankenversicherung ein. Zumeist werden die Kosten für Leistungen zum 2,3-fachen Satz problemlos erstattet. Es empfiehlt sich eine vorherige Abklärung der individuell gültigen Versicherungsbedingungen gemäß des von Ihnen abgeschlossenen PKV-Tarifs (vgl. Checkliste).
Psychotherapeutische Versorgung per Video ist erstattungsfähig, wenn am Dienstort kein persönlicher Zugang zu muttersprachlichen psychotherapeutischen Behandlungen möglich ist. Bei videogestützter Therapie sind regulär bis zu 15 Sitzungen beihilfefähig.
Es kann direkt mit den Unfallversicherungsträgern abgerechnet werden - meine Praxis ist am Psychotherapeutenverfahren der DGUV beteiligt:
Das sogenannte Psychotherapeutenverfahren der DGUV – an dem ich aufgrund meiner speziellen fachlichen Qualifizierung beteiligt bin – dient der zügigen psychotherapeutischen Intervention nach Arbeitsunfällen oder im Zusammenhang mit Berufskrankheiten. Damit soll der Entstehung und/oder Chronifizierung von psychoreaktiven Gesundheitsstörungen durch kurzfristig zur Verfügung gestellte Akutinterventionen frühzeitig entgegengewirkt werden.
Die psychotherapeutische Behandlung wird durch den Unfallversicherungsträger eingeleitet, wenn eine psychische Symptomatik erkannt wird, die zu Lasten der Unfallversicherung fachlich abzuklären und ggf. therapeutisch zu behandeln ist, wie z. B. Schockzustände, isolierte psychische Traumata oder Angststörungen nach Unfällen, Gewalt- oder Extremereignissen während oder auf dem Weg zur Arbeit oder bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, psychische Erkrankungen aufgrund körperlicher Unfallfolgen mit langfristigen oder dauerhaften Einschränkungen oder psychische Störungen als Komorbidität zu Berufskrankheiten.
Die Kostenübernahme erfolgt immer auf Veranlassung des Unfallversicherungsträgers. In diesem Fall gilt die Behandlung mit bis zu fünf probatorischen Sitzungen als genehmigt – zunächst unabhängig von Kausalitätskriterien bzw. der Feststellung, dass die psychischen Beschwerden auf das Unfallereignis zurückzuführen sind. Vor dem ersten Gesprächskontakt muss eine Kostenübernahmeerklärung seitens der Unfallkasse bzw. Berufsgenossenschaft vorliegen.
Die ambulante Therapie beginnt in der Regel innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung. Eine mehrfach wöchentliche bis längstens 14-tägige Sitzungsfrequenz ist den individuellen Erfordernissen anzupassen und in Abhängigkeit vom Behandlungsfortschritt einzuhalten.
Eine Fortführung der Therapie kann – in Abhängigkeit von der störungsspezifischen Dringlichkeit und nach vorheriger Antragstellung – zunächst mit bis zu zehn Sitzungen übernommen werden; danach sind ggf. weitere limitierte Verlängerungen möglich, im Regelfall bis maximal 15 Sitzungen. Im Einzelfall ist auch die Beantragung und Genehmigung weiterer Sitzungen möglich, die über das Regelkontingent hinausgehen.
Die Honorierung der psychotherapeutischen Leistungen und Berichte orientiert sich an dem Gebührenverzeichnis für Leistungen im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens der DGUV (Stand: 01.07.2024). Sie müssen finanziell nicht in Vorleistung treten - es wird direkt mit der beauftragenden Stelle abgerechnet.
Folgende Leistungen sind privat zu tragen:
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Behandlung selbst zu zahlen. In diesem Fall sind Sie frei von bürokratischen Antragsstellungen, Leistungseinschränkungen oder Konsultationsgründen. Die Behandlung kann zeitnah begonnen werden. Sie selbst bestimmen Intensität und Dauer Ihrer Therapie. Ich begleite Sie fachlich so lange wie gewünscht - und doch nicht länger als notwendig.
Ein weiterer Vorteil für Selbstzahlende ist, dass während der psychotherapeutischen Begleitung eine umfassende Diskretion und Unabhängigkeit gewahrt bleibt - Krankenkasse oder andere Instanzen werden in keiner Form beteiligt. Dies kann für Sie interessant sein, wenn Sie eine Verbeamtung anstreben, zu einem späteren Zeitpunkt in eine private Krankenversicherung wechseln wollen oder zukünftig bestimmte Versicherungen abschließen möchten.
Die Psychotherapie-Richtlinie sieht vor, dass - auch wenn die Behandlung von Ihnen selbst gezahlt wird - zu Therapiebeginn ein ärztlicher Konsiliarbericht einzuholen ist. Hierzu wenden Sie sich an eine haus- oder fachärztliche Praxis Ihres Vertrauens. Der Konsiliarbericht dient dem Ausschluss somatischer Ursachen. Er enthält eine kurze Information über die erhobenen Befunde und Beschwerden sowie eine zusammenfassende Einschätzung zur Indikation von Psychotherapie. Dieses ganzheitliche Vorgehen ist wichtig, um körperliche Erkrankungen oder Nebenwirkungen von Medikamenten als Ursache von Beschwerden ausschließen zu können.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Kosten Ihrer Behandlung selbst zu tragen, werden diese zwischen Ihnen und mir in einem Therapie- und Honorarvertrag geregelt. Mein Honorar orientiert sich an der aktuellen Fassung der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Erbrachte psychotherapeutische Leistungen werden monatlich abgerechnet mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen.
Erstgespräche werden mit 134,06 Euro in Rechnung gestellt (Psychotherapeutische Sprechstunde zur Indikationsstellung á 50 Minuten). Der Diagnostikprozess kann ggf. durch psychologische Testverfahren und/oder klinische Interviews sinnvoll ergänzt werden, welche mit 75,75 Euro berechnet werden. Die Kosten für eventuell nachfolgende Therapiesitzungen á 50 Minuten betragen 153,00 Euro. Für begleitende Leistungen (z. B. Biografische Anamnese, Befundberichte oder digitale Gesundheitsanwendungen) können zusätzliche Kosten entstehen.
Fallbezogene Einzelsupervision und Selbsterfahrung von approbierten Kolleg:innen wird mit 135,00 Euro (inkl. 19% MwSt.) für eine 45-minütige Sitzung in Rechnung gestellt. Termine können individuell in Präsenz oder per Video und auch als Doppelsitzung á 90 Minuten geplant werden. Die Rechnungsstellung erfolgt im Anschluss mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen.
Es können Fortbildungspunkte für verhaltenstherapeutische Supervision oder Selbsterfahrung für das Fortbildungskonto bei der Psychotherapeutenkammer vergeben werden (45 Min. = 2 Pkt. | 90 Min. = 3 Pkt.). Supervisions- und Selbsterfahrungseinheiten können für das Ego-State-Therapie-Curriculum anerkannt werden (EST-DE Zertifizierung).
Honorare für Teamsupervision werden je nach Auftrag, Umfang und Anreise individuell vereinbart. In Bezug auf Supervisionsleistungen für LVR-Kliniken und den LVR-Verbund HPH besteht ein Rahmenvertrag.
Meine Privatpraxis ist nicht an das vertragsärztliche System angeschlossen.
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie bei mir auf Selbstzahlerbasis behandelt werden. Außervertragliche Psychotherapie in der Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V biete ich nicht an. Wenden Sie sich an die Terminservicestelle oder direkt an Ihre Versicherung, um sich bei der Suche nach einem ambulanten Therapieplatz unterstützen zu lassen.
Ich führe eine reine Privat- und Selbstzahlerpraxis, d. h. ich rechne nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Als Psychotherapeutin möchte ich eigenbestimmt arbeiten, um Sie bestmöglich unterstützen zu können, und nicht den zunehmenden Beschränkungen der Kassen unterliegen.
Auch als gesetzlich Versicherte:r sind Sie in meiner Praxis herzlich willkommen. Sie können meine Leistungen zeitnah und ohne bürokratische Hürden auf Selbstzahlerbasis in Anspruch nehmen. Sprechen Sie mich gerne an.
Die Option zur außervertraglichen Psychotherapie nach § 13 Absatz 3 SGB V in der Kostenerstattung biete ich nicht an. - Wieso nicht? - Für gesetzlich Versicherte wurde mit der Strukturreform der ambulanten Psychotherapie-Richtlinie ab 2017 der Zugang zu Privatpraxen zunehmend erschwert. Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung, nicht jedoch die Behandlungskosten bei einem identisch qualifizierten Therapeuten in privater Praxis, da hier kein Abrechnungsvertrag besteht. So warten gesetzlich Versicherte - auch nach Besuch der psychotherapeutischen Sprechstunde - in der Regel immer noch deutlich zu lang auf den Beginn einer eigentlichen Therapie, da hierfür oftmals über Monate hinweg keine freien Kapazitäten in vertragsärztlichen Praxen zur Verfügung stehen.
Ein formalisiertes, standardisiertes Antragsverfahren auf Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V ist gesetzlich nicht vorgesehen. Auch gibt es keine eindeutige rechtliche Regelung, unter welchen Bedingungen gesetzliche Krankenkassen eine ambulante Psychotherapie in der Kostenerstattung bewilligen müssen – so gilt das Prinzip der Einzelfallentscheidung. Der Weg der Beantragung stellt für die gesetzlichen Krankenkassen eine Ausnahmeregelung dar, was auch so gehandhabt wird.
Dies bringt zuallererst für Sie als Patient:in einige negative Konsequenzen mit sich – doch auch für mich als Therapeutin, da ich nicht zeitnah und zielgerichtet so helfen kann, wie ich es gerne täte. Betroffene, die möglichst schnell therapeutische Unterstützung benötigen, sich aber mit den hohen bürokratischen Hürden der Krankenkassen nicht auskennen und die sich oftmals ohnehin schon kraftlos fühlen, haben andere Sorgen als sich mit zeitaufwändigen und frustrierenden Briefwechseln und zahlreichen Telefonaten zu befassen. Zudem benötigen Betroffene in der Regel schnelle Hilfe. Sie können nicht mehrere Monate warten und Widersprüche einlegen, ungewiss ob Ihre Krankenkasse Ihren Antrag auf Kostenübernahme überhaupt bewilligt.
Eine Auflistung niedergelassener Kolleg:innen finden Sie z. B. über die Psychotherapeutensuche auf den Seiten der KV Nordrhein und der PTK NRW.
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