Mein Honorar für psychotherapeutische Leistungen orientiert sich an der aktuellen Fassung der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen (GOP), welche auf die Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ) verweist.
Alle Kosten, die im Laufe einer ambulanten Behandlung anfallen können, möchte ich versuchen, Ihnen vorab transparent zu machen und nachvollziehbar darzustellen. Eine Übersicht meiner Leistungen mit den zugehörigen Gebührensätzen finden Sie hier (PDF).
Organisatorische Abläufe in meiner Praxis sowie Möglichkeiten der Kostenübernahme für ambulante Psychotherapie sind - abhängig vom individuellen Versicherungsschutz und Kostenträger - nachfolgend erläutert:
Erstgespräche werden mit 150,15 Euro in Rechnung gestellt (Biografische Anamnese und Indikationsstellung). Die Kosten für weitere Therapiesitzungen betragen in der Regel 122,40 Euro bis maximal 153,00 Euro (2,8- bis 3,5-facher Steigerungssatz). Für begleitende Leistungen (z. B. Atteste, Befundberichte oder psychologische Testdiagnostik) können zusätzliche Kosten entstehen.
Mein Honorar stelle ich Ihnen - wie Sie es als Privatpatient:in gewohnt sind - nach Maßgabe der GOÄ/GOP in Rechnung. Erbrachte psychotherapeutische Leistungen werden monatlich abgerechnet mit einem Zahlungsziel von 28 Tagen. Die Weitergabe Ihrer Rechnung(en) an Ihre Versicherung zwecks Erstattung liegt in Ihrer Verantwortung.
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie, wenn diese in Bezug auf eine begründete Diagnose und durch einen approbierten Psychotherapeuten mit Eintrag ins Arztregister bzw. Psychotherapeutenregister erfolgt. Die fachlichen Voraussetzungen, um mit privaten Kassen abrechnen zu können, liegen meinerseits allesamt vor.
Da die Kostenerstattung für Privatversicherte immer auf der Grundlage eines individuell abgeschlossenen Versicherungsvertrages erfolgt und Leistungsumfänge sich stark unterscheiden, empfehle ich Ihnen, sich vorab mit Ihren individuellen Vertragsbedingungen vertraut zu machen, um sicher zu gehen, welche Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt. Je nach Versicherungsschutz kann z. B. ein Selbstanteil vorgesehen oder die Kostenerstattung auf eine bestimmte Sitzungsanzahl pro Kalenderjahr beschränkt sein. Die Kostenübernahme für Videositzungen wird von privaten Krankenkassen in der Regel nicht anders behandelt als Präsenztermine vor Ort.
Auch die Anforderungen zur Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung können variieren. Die ersten fünf Termine ("probatorische Sitzungen") sind im Regelfall antragsfrei. Bei einigen privaten Versicherungen ist ab der sechsten Sitzung eine Antragstellung notwendig, bei anderen braucht nur die Rechnung eingereicht werden. Bitte informieren Sie sich, welche Formulare (inklusive ärztlichem Konsiliarbericht) zur Beantragung und Bewilligung einer ambulanten Psychotherapie ggf. benötigt werden. Lassen Sie sich bitte - falls vorausgesetzt - die entsprechenden Vordrucke Ihrer Versicherung zuschicken und bringen Sie diese zum Gesprächstermin mit.
Ich habe Ihnen zur Klärung der Kostenübernahme durch Ihre PKV eine Checkliste (PDF) hinterlegt, die Ihnen als Orientierung dienen kann.
Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Leistungen im Richtlinienverfahren der Verhaltenstherapie sind bei Vorliegen einer krankheitswertigen Symptomatik beihilfefähig (vgl. BBhV bzw. BVO NRW). Beihilfe wird als mindestens 50-prozentige Erstattung der notwendigen und wirtschaftlich angemessenen Aufwendungen gewährt - die andere Hälfte wird zumeist durch eine private Krankenversicherung abgedeckt.
Die ersten fünf "probatorischen" Sitzungen können ohne vorherige Beantragung durchgeführt werden, einschließlich biografischer Anamnese zur Indikationsstellung. Diese Kosten werden Ihnen in jedem Fall erstattet - dies gilt auch dann, wenn sich die Verhaltenstherapie als nicht notwendig erweist. Ist abzusehen, dass die Behandlung einen Umfang von weiteren 10 bzw. 25 Sitzungen nicht überschreitet, kann die Therapie direkt anschließen und ohne Antrags- bzw. Gutachterverfahren durchgeführt werden. Darüber hinausgehende Kontingente sind antragspflichtig (Erster Bewilligungsschritt: 60 Sitzungen, Zweiter Bewilligungsschritt: weitere 20 Sitzungen, insg. 80 Sitzungen).
Aufwendungen für Leistungen einer psychotherapeutischen Akutbehandlung sind bis zur Entscheidung über die Durchführung einer Therapie beihilfefähig, wenn während der Probatorik ein akuter Behandlungsbedarf festgestellt wird und ein Gutachterverfahren bei der Beihilfestelle beantragt wurde. Im Fall eines positiven Gutachtens wird die Zahl der durchgeführten Akutbehandlungen auf das Kontingent der Behandlungen angerechnet.
Weitere Informationen sowie die erforderlichen Antragsformulare erhalten Sie in der Regel auf Nachfrage postalisch oder über App bzw. Online-Portal Ihrer zuständigen Beihilfestelle zum Download. Die Formblätter für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer ambulanten Psychotherapie sind von Ihnen selbst anzufordern und beizubringen.
Nach der fünften Sitzung bzw. mit Abschluss der Probatorik wird eine Antragstellung erforderlich, bei der ich Sie gerne unterstütze. Ihrerseits muss bis zu diesem Zeitpunkt der Nachweis einer somatischen Abklärung eingeholt werden (ärztlicher Konsiliarbericht). Die zuständige Beihilfestelle beauftragt nach Erhalt aller Unterlagen sodann eine unabhängige Begutachtung, um eine fachliche Stellungnahme zur Empfehlung oder Ablehnung einer Kostenübernahme einzuholen (Gutachterverfahren). Eine Rückmeldung liegt meist innerhalb weniger Wochen vor.
Die private Krankenversicherung schließt sich im Regelfall dem Bescheid der Beihilfestelle ohne eine zusätzliche eigene Begutachtung an, so dass dort zumeist kein weiterer Bericht eingereicht werden muss - ggf. sind eigene Formulare ergänzend auszufüllen. Zumeist wird die zweite Hälfte der Behandlungskosten gemäß des von Ihnen abgeschlossenen PKV-Tarifs erstattet. Es empfiehlt sich eine vorherige Abklärung der individuell gültigen Versicherungsbedingungen (vgl. Checkliste).
Die Kosten für eine 50-minütige Therapiesitzung betragen zwischen 122,40 Euro und 153,00 Euro (2,8- bis 3,5-facher Steigerungssatz). Für weitere Leistungen (z. B. Atteste, Befundberichte oder psychologische Testdiagnostik) können zusätzliche Kosten entstehen. Rechnungen begleichen Sie zunächst privat und reichen diese selbst zur Erstattung bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle bzw. Privaten Krankenversicherung ein. In der Regel werden die Kosten für Sitzungen zum 2,3-fachen Satz problemlos erstattet (entspricht 100,55 Euro); ggf. ist eine private Zuzahlung von ca. 22 Euro je Sitzung einzuplanen.
Psychotherapeutische Versorgung per Video oder Telefon ist erstattungsfähig, wenn am Dienstort kein persönlicher Zugang zu muttersprachlichen psychotherapeutischen Behandlungen möglich ist. Bei telekommunikationsgestützter Therapie sind regulär bis zu 15 Sitzungen beihilfefähig.
Es kann direkt mit den Unfallversicherungsträgern abgerechnet werden - meine Praxis ist am Psychotherapeutenverfahren der DGUV beteiligt:
Das sogenannte Psychotherapeutenverfahren der DGUV – an dem ich aufgrund meiner speziellen fachlichen Qualifizierung beteiligt bin – dient der zügigen psychotherapeutischen Intervention nach Arbeitsunfällen oder im Zusammenhang mit Berufskrankheiten. Damit soll der Entstehung und/oder Chronifizierung von psychoreaktiven Gesundheitsstörungen durch kurzfristig zur Verfügung gestellte Akutinterventionen frühzeitig entgegengewirkt werden.
Die psychotherapeutische Behandlung wird entweder durch den Unfallversicherungsträger direkt oder durch eine D-Ärztin / einen D-Arzt eingeleitet, wenn eine psychische Symptomatik erkannt wird, die zu Lasten der Unfallversicherung zu behandeln ist, wie z. B. Schockzustände, isolierte psychische Traumata oder Angststörungen nach Unfällen, Gewalt- oder Extremereignissen während oder auf dem Weg zur Arbeit oder bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, psychische Erkrankungen aufgrund körperlicher Unfallfolgen mit langfristigen oder dauerhaften Einschränkungen oder psychische Störungen als Komorbidität zu Berufskrankheiten.
Die Kostenübernahme erfolgt immer auf Veranlassung des Unfallversicherungsträgers. In diesem Fall gilt die Behandlung mit bis zu fünf probatorischen Sitzungen als genehmigt – zunächst unabhängig von Kausalitätskriterien bzw. der Feststellung, dass die psychischen Beschwerden auf das Unfallereignis zurückzuführen sind. Vor dem ersten Gesprächskontakt muss eine Kostenübernahmeerklärung seitens der Unfallkasse bzw. Berufsgenossenschaft vorliegen.
Die ambulante Therapie beginnt in der Regel innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung. Eine mehrfach wöchentliche bis längstens 14-tägige Sitzungsfrequenz ist den individuellen Erfordernissen anzupassen und in Abhängigkeit vom Behandlungsfortschritt einzuhalten.
Eine Fortführung der Therapie kann – in Abhängigkeit von der störungsspezifischen Dringlichkeit und nach vorheriger Antragstellung – zunächst mit bis zu zehn Sitzungen übernommen werden; danach sind ggf. weitere limitierte Verlängerungen möglich, im Regelfall bis maximal 15 Sitzungen. Im Einzelfall ist auch die Beantragung und Genehmigung weiterer Sitzungen möglich, die über das Regelkontingent hinausgehen.
Die Honorierung der psychotherapeutischen Leistungen und Berichte orientiert sich an dem Gebührenverzeichnis für Leistungen im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens der DGUV (Stand: 01.07.2022). Sie müssen finanziell nicht in Vorleistung treten - es kann direkt mit der beauftragenden Stelle abgerechnet werden.
Folgende Leistungen sind privat zu tragen:
Grundsätzlich haben Sie immer auch die Möglichkeit, eine Behandlung selbst zu zahlen. In diesem Fall sind Sie frei von bürokratischen Antragsstellungen, Leistungseinschränkungen oder Konsultationsgründen. Die Behandlung kann zeitnah begonnen werden. Sie selbst bestimmen Intensität und Dauer Ihrer Therapie. Ich begleite Sie fachlich so lange wie gewünscht - und doch nicht länger als notwendig.
Ein weiterer Vorteil für Selbstzahlende ist, dass während der psychotherapeutischen Behandlung eine umfassende Diskretion und Unabhängigkeit gewahrt bleibt - z. B. werden Krankenkasse oder anderen Instanzen in keiner Form beteiligt. Dies kann beispielsweise für Personen interessant sein, die eine Verbeamtung anstreben, zu einem späteren Zeitpunkt in eine private Krankenversicherung wechseln möchten oder zukünftig bestimmte Versicherungen abschließen möchten.
Die Psychotherapie-Richtlinie sieht vor, dass - auch wenn die Behandlung von Ihnen selbst gezahlt wird - zu Therapiebeginn, spätestens nach fünf Sitzungen, ein ärztlicher Konsiliarbericht einzuholen ist. Hierzu wenden Sie sich an eine haus- oder fachärztliche Praxis Ihres Vertrauens. Der Konsiliarbericht dient dem Ausschluss somatischer Ursachen. Enthalten sind eine kurze Information über die erhobenen Befunde und Beschwerden sowie eine zusammenfassende Einschätzung zur Indikation der geplanten Psychotherapie. Dieses Vorgehen ist wichtig, um körperliche Erkrankungen oder Nebenwirkungen von Medikamenten als Ursache von Beschwerden ausschließen zu können.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Kosten Ihrer Behandlung selbst zu tragen, werden diese zwischen Ihnen und mir in einem Therapie- und Honorarvertrag geregelt. Mein Honorar orientiert sich an der aktuellen Fassung der GOÄ/GOP. Das Erstgespräch wird einmalig mit 150,15 Euro in Rechnung gestellt (Biografische Anamnese zur Indikationsstellung). Die Kosten für weitere Therapiesitzungen betragen dann im Regelfall 122,40 Euro (2,8-facher Steigerungssatz). Für weitere Leistungen (z. B. Atteste, Befundberichte oder psychologische Testdiagnostik) können zusätzliche Kosten entstehen.
Gesprächstermine können in manchen Fällen als psychologische Beratung oder Coaching abgerechnet werden, was bei Berufsbezug steuerlich absetzbar ist.
Fallbezogene Einzelsupervision und Selbsterfahrung von approbierten Kolleg:innen wird mit 120,00 Euro für eine 45-minütige Sitzung in Rechnung gestellt. Termine können individuell vereinbart und - nach Absprache - auch als Doppelsitzung geplant werden. Die Rechnungsstellung erfolgt unverzüglich nach Sitzungsende.
Für das Fortbildungskonto bei der Psychotherapeutenkammer können Fortbildungspunkte für verhaltenstherapeutische Supervision oder Selbsterfahrung vergeben werden. Darüber hinaus können Supervisions- und Selbsterfahrungseinheiten für das Ego-State-Therapie-Curriculum anerkannt werden.
Honorare für Teamsupervision werden je nach Auftrag, Umfang und Anreise individuell vereinbart. In Bezug auf Supervisionsleistungen für LVR-Kliniken und den LVR-Verbund HPH besteht ein Rahmenvertrag.
keine Kassenzulassung - meine Privatpraxis ist nicht an das vertragsärztliche System angeschlossen
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie bei mir auf Selbstzahlerbasis behandelt werden. Außervertragliche Psychotherapie in der Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V biete ich nicht an. Wenden Sie sich an die Terminservicestelle oder direkt an Ihre Versicherung, um sich bei der Suche nach einem ambulanten Therapieplatz unterstützen zu lassen.
Ich führe eine reine Privat- und Selbstzahlerpraxis, d. h. ich rechne nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Als Psychotherapeutin möchte ich eigenbestimmt arbeiten, um Sie bestmöglich unterstützen zu können, und nicht den zunehmenden Beschränkungen der Kassen unterliegen.
Auch als gesetzlich Versicherte:r sind Sie in meiner Praxis herzlich willkommen. Sie können meine Leistungen zeitnah und ohne bürokratische Hürden auf Selbstzahlerbasis in Anspruch nehmen. Sprechen Sie mich gerne an.
Die Option zur außervertraglichen Psychotherapie nach § 13 Absatz 3 SGB V in der Kostenerstattung biete ich nicht an. - Wieso nicht? - Für gesetzlich Versicherte wurde mit der Strukturreform der ambulanten Psychotherapie-Richtlinie ab 2017 der Zugang zu Privatpraxen zunehmend erschwert. Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung, nicht jedoch die Behandlungskosten bei einem identisch qualifizierten Therapeuten in privater Praxis, da hier kein Abrechnungsvertrag besteht. So warten gesetzlich Versicherte - auch nach Besuch der psychotherapeutischen Sprechstunde - in der Regel immer noch deutlich zu lang auf den Beginn einer eigentlichen Therapie, da hierfür oftmals über Monate hinweg keine freien Kapazitäten in vertragsärztlichen Praxen zur Verfügung stehen.
Ein formalisiertes, standardisiertes Antragsverfahren auf Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V ist gesetzlich nicht vorgesehen. Auch gibt es keine eindeutige rechtliche Regelung, unter welchen Bedingungen gesetzliche Krankenkassen eine ambulante Psychotherapie in der Kostenerstattung bewilligen müssen – so gilt das Prinzip der Einzelfallentscheidung. Der Weg der Beantragung stellt für die gesetzlichen Krankenkassen eine Ausnahmeregelung dar, was auch so gehandhabt wird.
Dies bringt zuallererst für Sie als Patient:in einige negative Konsequenzen mit sich – doch auch für mich als Therapeutin, da ich nicht zeitnah und zielgerichtet so helfen kann, wie ich es gerne täte. Betroffene, die möglichst schnell therapeutische Unterstützung benötigen, sich aber mit den hohen bürokratischen Hürden der Krankenkassen nicht auskennen und die sich oftmals ohnehin schon kraftlos fühlen, haben andere Sorgen als sich mit zeitaufwändigen und frustrierenden Briefwechseln und zahlreichen Telefonaten zu befassen. Zudem benötigen Betroffene in der Regel schnelle Hilfe. Sie können nicht mehrere Monate warten und Widersprüche einlegen, ungewiss ob Ihre Krankenkasse Ihren Antrag auf Kostenübernahme überhaupt bewilligt.
Eine Auflistung niedergelassener Kolleg:innen finden Sie z. B. über die Psychotherapeutensuche auf den Seiten der KV Nordrhein und der PTK NRW.
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