Wenn Sie an einer psychotherapeutischen Behandlung in meiner Praxis interessiert sind, buchen Sie einen Sprechstundentermin für ein persönliches Kennenlernen. Hier geht es zunächst darum, einen ersten Eindruck über Ihre Beschwerden zu gewinnen (bzgl. Art, Umfang und Dauer Ihrer Problematik, bisherige Bewältigungsstrategien). Weiter wäre zu klären, was Sie sich von einer Therapie erwarten (z. B. Bedürfnisse, Wünsche, Behandlungsziele), um entscheiden zu können, ob eine verhaltenstherapeutische Behandlung für Sie das Richtige ist.
Kommen wir überein, dass eine ambulante Psychotherapie für Sie hilfreich sein kann und terminlich möglich ist, erfolgt eine vertiefende Diagnostik (z. B. klinische Interviews oder psychodiagnostische Testverfahren und Fragebögen), um eine detaillierte biografische Anamnese ermöglichen (z. B. Besonderheiten Ihrer persönlichen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung; bisherige Behandlungen und Medikamente).
In diesen ersten Sitzungen können Sie meine Arbeitsweise besser kennenlernen und für sich überprüfen, ob Sie sich wohl fühlen und vertrauensvoll öffnen können. Ich nehme mir Zeit, um Ihr Anliegen und Ihre Situation genau zu verstehen. Schwierigkeiten in Ihrem Alltag werden wir gemeinsam herausarbeiten, mögliche Ursachen und bisherige Lösungsstrategien reflektieren sowie persönliche Stärken und Ressourcen beleuchten. Dabei ist Ihre Mitarbeit gefragt und Ihre Veränderungsmotivation von großer Bedeutung.
Da ambulante Psychotherapie keine Regelleistung der privaten Krankenkassen / Beihilfen darstellt, ist sie zumeist formal anzuzeigen bzw. zu beantragen, um eine Kostenübernahme vorab sicherstellen zu können. Formalitäten rund um Beantragung und Bewilligung Ihrer Therapie sowie Möglichkeiten zur Erstattung der Kosten werden wir vorab besprechen. Sollten Sie sich alternativ entscheiden, Ihre Behandlung ohne Kostenerstattung selbst zu zahlen, sind keine Formalitäten erforderlich und Ihre Therapie kann ohne Umwege direkt begonnen werden. Zum Ausschluss somatischer Ursachen ist eine medizinische Abklärung in jedem Fall erforderlich (ärztlicher Konsiliarbericht).
An die ersten Sprechstundentermine und ggf. probatorischen Sitzungen schließt sich die eigentliche Therapie- und Arbeitsphase an. Hier geht es darum, Ihre Sicht der Dinge im Verlauf noch klarer zu erfassen und Schritt für Schritt auszuwerten, so dass sich Ihre Beschwerden bzw. Probleme und/oder Ihre Haltung dazu mit der Zeit verändern. Natürlich verschwinden nun psychische Probleme nicht so einfach, ganz plötzlich und mühelos im Therapieverlauf und eine intensive Beschäftigung mit der eigenen Person und Lebenssituation kann eventuell auch wiederum neue Probleme aufwerfen. So ist es eher die Regel als die Ausnahme, dass belastende Symptome im Verlauf der Behandlung zunächst abnehmen, dann aber ebenso wieder zunehmen können. Gleiches gilt für Ihre Behandlungsmotivation, persönliche Hoffnungen sowie Energie- und Kraftreserven. Nachhaltige Erfolge in der Therapie sind manchmal ein zähes Geschäft, in dem zunächst einige Schwierigkeiten zu überwinden sind (z. B. zusätzlicher zeitlicher Aufwand durch die Therapie, persönliche Akzeptanz und Problemeinsicht, Umgang mit vorübergehender psychischer Mehrbelastung, Überwindung zu ungewohnten Verhaltensweisen). Dennoch gilt: Es lohnt sich dranzubleiben! Die Wirksamkeit von psychotherapeutischen Interventionen wurde vielfach wissenschaftlich nachgewiesen.
Zur Organisation und praktischen Umsetzung: Eine psychotherapeutische Sitzung umfasst 50 Minuten. Ist ein Therapieplatz für Sie frei, finden unsere Sitzungen zu einem festen Termin und in der Regel einmal wöchentlich statt. Im Verlauf der Therapie können die zeitlichen Abstände zwischen den Sitzungen vergrößert werden. Dies können wir individuell vereinbaren.
Ihre Patientenrechte: Natürlich haben Sie jederzeit das Recht, die Behandlung zu beenden oder eine Zweitmeinung einzuholen. Art und Umfang Ihrer Behandlung bestimmen Sie selbst. Jede Behandlung bedarf zunächst Ihrer Einwilligung, nachdem Sie in einem persönlichen Gespräch zu Beginn der Behandlung und - soweit erforderlich - auch in deren Verlauf über Art und Umfang der therapeutischen Maßnahmen und die damit verbundenen Risiken umfänglich aufgeklärt wurden. Die Informationspflicht betrifft sowohl die Diagnose(n) und die Therapieplanung (z. B. allgemeine Aspekte eines vorgeschlagenen Therapieverfahrens) sowie die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung (Prognose) und die zu bzw. nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen (z. B. das Führen von Symptom-Tagebüchern).